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   LG Bremen, 11.03.2004 - 6 O 277/03   

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https://dejure.org/2004,38119
LG Bremen, 11.03.2004 - 6 O 277/03 (https://dejure.org/2004,38119)
LG Bremen, Entscheidung vom 11.03.2004 - 6 O 277/03 (https://dejure.org/2004,38119)
LG Bremen, Entscheidung vom 11. März 2004 - 6 O 277/03 (https://dejure.org/2004,38119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Geschädigten aus einem Verkehrsunfall auf Geltendmachung von Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht wegen künftiger Schäden ; Kausalität des Verkehrsunfalls für die Beschädigung des Automatikgetriebes des Pkws des Geschädigten; Beweiskraft eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus LG Bremen, 11.03.2004 - 6 O 277/03
    Auch die Entscheidung des BGH vom 28.01.2003 (NJW 2003, 1116ff.) gebietet hier lediglich die Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, ohne die Harmlosigkeitsgrenze allgemein zu einem untaugliches Kriterium zu erklären.
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Bremen, 11.03.2004 - 6 O 277/03
    Zwar kann der Schädiger sich grundsätzlich nicht darauf berufen, dass der Schaden nur eingetreten ist, weil der Verletzte aufgrund besonderer Konstitution für den Schaden besonders anfällig war (BGH NJW 1996, 2425).
  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

    Auszug aus LG Bremen, 11.03.2004 - 6 O 277/03
    Da der Verletzte nur Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld hat, ist es zu berücksichtigen, wenn die zum Schaden führende Handlung des Schädigers nur eine bereits vorhandene Schadensbereitschaft in der Konstitution des Geschädigten ausgelöst hat und die Gesundheitsbeeinträchtigungen Auswirkungen dieser Schadensanfälligkeit sind (BGH NJW 1997, 455, 456 zu einem Metallstück in der Wirbelsäule, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LG Köln, 09.07.2003 - 26 S 244/02
    Auszug aus LG Bremen, 11.03.2004 - 6 O 277/03
    Die vom Gutachter plausibel festgestellte kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung des Klägerfahrzeugs lag jedenfalls unter 7 km/h. In einem solchen Fall ist eine HWS-Verletzung im Fall eines Heckaufpralls in aller Regel auszuschließen (LG Köln, Urteil vom 09.07.2003, NZV 2003, 580).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Zusammenfassend kann aber doch gesagt werden, dass davon auszugehen ist, dass bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung unter Delta-V 6 km/h eine HWS- Verletzung aufgrund zu geringer biomechanischer Insassenbelastung grundsätzlich nicht eintreten kann und somit hier auch ein widerlegbarer Anscheinsbeweis zu Lasten des vermeintlich Geschädigten und zu Gunsten des vermeintlichen Schädigers besteht ( KG Berlin , Urteil vom 04.09.2006, Az.: 12 U 204/04; KG Berlin , NZV 2006, Seiten 145 f. = VersR 2006, Seiten 1233 f. = VRS Band 109, Seiten 427 ff.; OLG München , VersR 2005, Seite 424 ; OLG München , Schaden-Praxis 2002, Seiten 347 f.; OLG Hamm , NZV 2001, Seiten 468 ff. = VersR 2002, Seiten 992 ff. = r + s 2002, Seiten 371 ff.; LG Bremen , Urteil vom 11.03.2004, Az.: 6 O 277/03 ), auch wenn der insofern zu Lasten der Geschädigten bei einer Geschwindigkeitsänderung unter 6 km/h bestehende Anscheinsbeweis von ihr bzw. der Klägerseite ggf. durch den Beweis einer individuell herabgesetzten Belastbarkeit widerlegt werden kann.
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